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Wege aus der Krise

Eine Ebene höher
Wie kann ein Unternehmen aus einer Schieflage wieder auf Erfolgskurs kommen? Kann ein Unternehmen, welches heute vor dem Abgrund steht, in Kürze wieder Gewinne schreiben? Gehen Sie davon aus, dass dies grundsätzlich möglich ist? Handeln Sie aber schnell und kompromisslos! Was zu tun ist, wenn eine Krise ausbricht, resp. welche konkreten Lösungen es gibt, erfahren Sie hier.
Wege aus der Krise Lösungsansätze im Überblick
Das Entwickeln von Sanierungskonzepten ist nur sinnvoll, wenn das kurzfristige Überleben des Unternehmens sichergestellt ist. In den weitaus häufigsten Fällen scheitern Unternehmen an Illiquidität. Es sind also zuerst Sofortmassnahmen einzuleiten, welche das Überleben sichern. In einem zweiten Schritt, sind diese Massnahmen zu konsolidieren: Wie können schnell Einsparungen erzielt werden? Können durch Sofortmassnahmen Mittel freigesetzt werden? Und erst dann ist ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Die wichtigsten Sanierungsinstrumente sind: gerichtlicher- und aussergerichtlicher Nachlass sowie Konkursaufschub nach OR 725a.
Wege aus der Krise Vorgehen in Phasen
Die Analyse jeder Form von Krisen zeigt, dass beim Ausbruch der Krise sofortiges und konsequentes Handeln von grosser Bedeutung sind. Nun kann jede Massnahme über eine Verschärfung oder eine Abschwächung der Krise entscheiden. Klar strukturiertes Vorgehen ist zwingend. Im Rahmen der Krisenprävention im Voraus erstellte Krisenpläne sind nun sehr hilfreich.
Wege aus der Krise Gläubigerverhandlungen
Ein Sanierungsansatz kann der private (aussergerichtliche) Nachlass sein. Dabei werden mit den Gläubigern Verhandlungen über Forderungsverzichte, eine Tilgung der Schulden in Raten oder eine Stundung von Forderungen geführt. Häufig werden in solchen Situationen nur die grössten Gläubiger in den Nachlass einbezogen.
Wege aus der Krise Nachlassstundung
Ist eine Gesellschaft überschuldet, kann sie anstatt den Konkursrichter gemäss Art. 725 OR zu benachrichtigen, gemäss Art. 293ff. SchKG bei der Nachlassbehörde ein Gesuch um Nachlassstundung zwecks Vorbereitung eines gerichtlichen Nachlassvertrags stellen. Letzterer ist ein öffentlichrechtlicher Zwangsvergleich, der unter amtlicher Aufsicht zu Stande kommt und auch für die nicht zustimmenden Gläubiger verbindlich ist. Für das Zustandekommen sind ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss der Gläubiger sowie die Bestätigung des Nachlassrichters nötig. Die drei im Gesetz vorgesehenen Arten des Nachlassvertrags lassen sich wirtschaftlich in solche mit Sanierungscharakter (Stundungsvergleich und Prozentvergleich) und solche mit Liquidationscharakter (Liquidationsvergleich) unterscheiden.
Wege aus der Krise Konkursaufschub
Der Konkursaufschub (nach OR 725a) ist ein Institut des Gesellschaftsrechts (nicht des SCHKGs) und steht der Aktiengesellschaft, der GmbH und der Genossenschaft offen. Ist die Gesellschaft überschuldet, muss der Verwaltungsrat den Richter benachrichtigen, sofern kein Gläubiger in ausreichendem Umfang den Rangrücktritt erklärt. Der Konkursaufschub wird bewilligt, falls Aussicht auf Sanierung besteht. Anders als bei der Nachlassstundung steht hier der Fortbestand des Unternehmens im Vordergrund. Das Mitwirken der Gläubiger kann beim Konkursaufschub nicht erzwungen werden. D.h. die Gläubiger müssen durch ein überzeugendes Sanierungskonzept zum mitwirken bewegt werden. In der Wirkung ist der Konkursaufschub ähnlich wie die Nachlassstundung: Er verschafft dem Unternehmen eine Verschnaufpause, durch ein betreibungrechtliches Moratorium.
Wege aus der Krise Konkursverfahren
Ist ein Unternehmen überschuldet, muss dies der Verwaltungsrat dem Richter anzeigen. Falls keine Aussichten auf Sanierung bestehen, muss der Richter den Konkurs aussprechen. In der Regel wird das Unternemen dann vom Betreibungs- und Konkursamt liquidiert. Selbst in dieser Situation ist es grundsätzlich möglich über eine Auffanggesellschaft Substanz des konkursiten Unternemens zu retten. Allerdings muss der Übernehmer dabei heikle rechtliche Fragen bezüglich der Haftung für Schulden der konkursiten Gesellschaft klären (OR 333 etc.).
Wege aus der Krise Berater
Ist die Krise einmal ausgebrochen, wird häufig der Ruf nach einem externen Berater laut. Diese Idee ist nicht à priori falsch: Es gibt auch gute Krisenberater.
Wege aus der Krise Liquiditätskrise
Liquidität ist der Atem des Unternehmens. Ohne Liquidität geht dem Unternehmen buchstäblich der Schnauf aus: die fälligen Verpflichtungen können nicht mehr bezahlt werden. Fehlende Liquidität kann innert kurzer Zeit zum Zusammenbruch führen. Schnelles Handeln ist dringend angesagt!